Aeroprax Hinweise zur Corona-Pandemie

Information für unsere Patienten

Änderung der Praxisabläufe aufgrund der Corona-Pandemie

Liebe Patientinnen und Patienten,

das Management der Corona-Pandemie macht es notwendig, dass wir unsere gewohnten Praxisabläufe ändern. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Unsere Telefonkapazitäten sind häufig völlig ausgelastet, obwohl die Kapazität erhöht wird.

Verzichten Sie daher bitte auf Anrufe bei allen Anliegen, die auf anderen Wegen kommuniziert werden können unsere umfangreichen Kontaktmöglichkeiten (Rezepttelefon, Mail, Fax, Online-Terminvergabe in Elberfeld).

Die Leitungen werden benötigt, damit wir die telefonische notwendige Beratung und Betreuung unserer Patienten, da wo sie notwendig ist,  sicherstellen können.

Das Schlaflabor am Arrenberg ist weiter geöffnet, das Schlaflabor am Bethesda-Krankenhaus ist seit dem 27.4.2020 wieder geöffnet. 

Verhalten bei Besuchen in der Praxis

Mundschutz:

In Arztpraxen ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht! Bitte schützen Sie sich und andere, bringen Sie einen persönlichen Mundschutz mit!. Das kann ein selbst gefertigter sein. Medizinische Schutzausrüstung ist knapp, wir können Sie unseren Patientinnen und Patienten nicht zur Verfügung stellen.

Sicherheitsabstand:

Halten Sie bitte in der Praxis den Sicherheitsabstand von 2 m ein. Insbesondere an der Rezeption. Auch die Wartezonen haben Markierungen, die bei der Einhaltung des Abstandes helfen.

Begleitpersonen:

Begleitpersonen erhalten nur Zutritt in die Praxis, wenn Sie für Ihre Behandlung dringend erforderlich sind. Das betrifft Kinder, Menschen, die eine Übersetzung brauchen oder so hilfsbedürftig sind, dass eine Begleitperson erforderlich ist. In schwierigen Situationen kann auch psychologische Begleitung einer Vertrauensperson erforderlich sein.

Lesen Sie auch bitte vor Kontaktaufnahme mit uns die folgenden Hinweise. Sie beantworten die aktuell am häufigsten aufkommenden Fragen:

Terminvereinbarungen in der Praxis

Terminabsagen

Ich habe starke Infektzeichen und möchte einen Termin vereinbaren

  • Kommen Sie bitte nicht einfach her, sondern melden Sie sich telefonisch oder per Mail.
  • Wir klären zunächst telefonisch oder in der Videosprechstunde , wie schwerwiegend die Symptome sind.
  • Danach entscheiden wir,  ob es zunächst sinnvoll ist, eine Coronavirusdiagnostik vor dem Praxisbesuch durchzuführen, oder ob sie umgehend behandelt werden müssen.
  • Sie gehören dann nicht in ein Wartezimmer oder Behandlungsräume mit anderen Patienten.  Wir treffen besondere Vorkehrungen für Ihren Praxisbesuch.  Zum Ablauf Ihres Besuches geben wir Ihnen besondere Verhaltensanweisungen.

Ich habe einen Kontrolltermin - muss ich kommen?

Hier muss in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob ein Besuch in der Praxis zum jetzigen Zeitpunkt dringend notwendig ist, oder ob er aufgeschoben werden kann. Es ist in Ihrem und in unserem Interesse, wenn aufschiebbare Termine verlegt werden.

Genauso wichtig ist es, dass  in Zeiten der Coronavirus-Pandemie auch andere Krankheiten diagnostiziert und behandelt werden. Es gibt Termine, die nicht aufgeschoben werden sollten. Dazu einige Beispiele:

  • Sie haben eine Tumorerkrankung und benötigen eine Nachsorge
  • Sie haben stärkere Beschwerden, dann benötigen Sie eine Untersuchung!
  • Sie haben eine Erkrankung und es hängt von Untersuchungen in der Praxis ab, wie oder ob die Therapie fortgeführt wird.  Besonders wichtig ist das bei Therapie mit Kortisontabletten. Die erhöhen das Risiko bei Erkrankung mit dem Coronavirus, so dass die Therapie unbedingt zeitnah kontrolliert werden muss. Sonst können wir nicht klären, ob sie die aktuelle Dosierung noch brauchen. Auch andere Medikamente (z.B. Tuberkulosemittel, Antibiotika, Rheumamittel, Medikamente gegen Lungenhochdruck oder Lungenfibrose) benötigen  Kontollen. Nur so lassen sich mögliche Nebenwirkungen rasch erkennen und Risiken reduzieren.
  • Sie haben eine komplexe oder schwere Erkrankung und es muss sichergestellt sein, dass die Krankheit gut unter Kontrolle ist. Dazu gehören z.B. eine Lungenfibrose, Sarkoidose, ein sehr schweres Asthma eine schwerere COPD oder eine Sauerstofftherapie.

Wenn Sie unsicher sind, dann ist es besser, Sie sprechen uns an. Bleiben Sie nicht einfach fern. Wir finden mit Ihnen eine Lösung.

Ich bin krank aber unsicher, ob ich zu Ihnen kommen soll

Wenn Sie sich krank fühlen oder eine bekannte Erkrankung sich bei Ihnen verschlechtert, dann nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit uns auf. Kommen Sie aber nicht einfach in die Praxis. Wenn Sie uns die Situation schildern, beraten wir Sie in einem Telefonat oder einer Videosprechstunde. Wir klären mit Ihnen,  ob ein Besuch erforderlich ist.

V.a. Coronavirusinfektion: Wer wird wo behandelt?

Die aktuelle Coronavirus-Pandemie stellt die Bevölkerung und auch unsere Praxis vor grosse Herausvorderungen. Erkrankte müssen versorgt werden bei knappen Ressourcen an Schutzausrüstung. Insbesondere alte Menschen und schwer kranke Patienten müssen vor einer Infektion geschützt werden. Auch wir als Praxispersonal, denn wir wollen Sie weiter behandeln und nicht selber krank werden und/oder in Quarantäne müssen.

Kommen Sie bei V.a. eine Coronavirusinfektion oder bei akuten Infektszeichen auf gar keinen Fall einfach in die Praxis! Nehmen Sie vorher telefonisch Kontakt mit uns auf!

Zusätzlich beachten Sie  bitte folgende Hinweise:

Ich habe Kontakt zu einer Person gehabt, die mit dem Coronavirus infiziert ist

  • Machen Sie KEINEN TERMIN in der Praxis!.
  • BETRETEN SIE DIE PRAXIS NICHT!.
  • Für Sie ist das Gesundheitsamt Wuppertal zuständig. Melden Sie sich umgehend dort, das Gesundheitsamt wird die weiteren Maßnahmen veranlassen.

Sollten Sie bereits selber starke Beschwerden wie Atemnot, massiven Husten oder hohes Fieber haben, dann rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin zur Videosprechstunde.

Wir klären dann, ob Ihr Gesundheitszustand es zulässt, zunächst die Diagnostik (Coronatestung) des Gesundheitsamtes abzuwarten, oder ob Sie so krank sind, dass sie umgehend ärztlich behandelt werden müssen. Dann leiten wir die weiteren Schritte ein.

Ich habe akute Infektsymptome wie Fieber, Husten, Krankheitsgefühl

  • Kommen Sie bitte nicht einfach her, sondern melden Sie sich telefonisch oder per Mail.
  • Wir klären zunächst telefonisch oder in der Videosprechstunde , wie schwerwiegend die Symptome sind.
  • Danach entscheiden wir,  ob es zunächst sinnvoll ist, eine Coronavirusdiagnostik vor dem Praxisbesuch durchzuführen, oder ob sie umgehend behandelt werden müssen.
  • Sie gehören dann nicht in ein Wartezimmer oder Behandlungsräume mit anderen Patienten.  Wir treffen besondere Vorkehrungen für Ihren Praxisbesuch.  Zum Ablauf Ihres Besuches geben wir Ihnen besondere Verhaltensanweisungen.

Ich möchte mich auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus testen lassen

Testungen auf das Coronavirus werden in Wuppertal aktuell NICHT in den Praxen niedergelassener Ärzte durchgeführt.

Auch in unserer Praxis nicht!

Es werden natürlich auch in Wuppertal Personen, die Tests benötigen,  untersucht. Das erfolgt streng nach den Richtlinien des RKI (Robert-Koch- Institut). Man kann also nicht einfach aus Interesse einen Test durchführen lassen.

Die Testungen koordiniert das Gesundheitsamt Wuppertal.

Niedergelassene Ärzte melden Patienten zur Testung dort an. Die Testungen erfolgen dann an einer zentralen Stelle, wo die Abstriche vorgenommen werden. Die Termine vergibt das Gesundheitsamt. Wer ohne Termin dort hinkommt, wird abgewiesen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Diagnostik benötigen, dann kontaktieren Sie uns per Telefon oder Mail.

Kommen Sie nicht einfach in die Praxis.

Wir klären, ob eine Diagnostik erforderlich ist und melden Sie ggf. für die Testung an.

Risikopatienten

Bin ich ein Risikopatient?

Ein erhöhtes Risiko für eine schwere Verlaufsform der Coronavirusinfektion haben insbesondere alte Menschen und Menschen mit schweren Begleiterkankungen. Das Risiko steigt insbesondere an, wenn man älter als 50 Jahre alt ist und ist besonders hoch in der Gruppe der über 70-jährigen.

Chronische Lungenerkrankungen erhöhen das Risiko auch. Je schwerer die Erkrankung und je schlechter der Gesundheitszustand vor einer Infektion, umso höher ist das Risiko. Zu den Erkrankungen mit besonderem Risiko zählen:

  • COPD, insbesondere schwerer Stadien (GOLD III und IV, kürzliche KH-Behandlung wegen COPD oder häufige Verschlechterungen mit Cortisontherapie)
  • Lungenkrebs mit aktueller Chemotherapie oder Strahlentherapie
  • Lungenfibrosen
  • Bronchiektasen
  • Schweres Asthma mit häufigen Verschlechterungen trotz hoher Dosierung der Medikamente oder gar Therapie mit Cortison als Tablette
  • Alle Erkrankungen die mit Cortison in Tablettenform oder anderen Medikamenten, die das Immunsystem schwächen, therapiert werden. Z.b. Sarkoidose, oder Rheumalungen.

Ich habe Asthma, habe ich ein erhöhtes Risiko?

Asthma ist eine chronische Atemwegserkrankung.  Jeder Infekt, nicht nur eine Coronavirusinfektion kann zu einer Verschlechterung mit vermehrter Atemnot, mehr Husten und langanhaltendem Husten oder gar Notfällen führen. Das nennt man Exacerbation. Deshalb besteht also in jedem Fall ein Risiko.

Ob auch das Risiko für die schwere Lungenentzündung erhöht ist, kann den aktuell vorhandenen Studien nicht entnommen werden. Ob z.B. ein junger Mensch mit leichtem Asthma wirklich häufiger an der Lungenentzündung bei Coronavirusinfektion erkrankt oder gar verstirbt als andere ist nicht im Detail bekannt.

Ältere Personen sind ohnehin stärker gefährdet, wenn Sie auch noch Asthma haben haben sie 2 Risikofaktoren.

Soll ich währen der Coronavirus-Pandemie wirklich Cortisonspray nehmen?

Wenn Sie ein Asthma haben, nehmen Sie Ihr Cortisonspray in jedem Fall weiter!

Das Medikament schützt Sie vor Verschlechterungen des Asthmas, wenn sie die Infektion bekommen. Wenn Sie das Medikament auslassen kann ihr Asthma deutlich schlechter werden.  Wenn dann noch eine Coronavirusinfektion hinzu kommt, dann droht eine Notfallsituation.

Zudem gibt es bislang keine Beweise dafür dass inhalatives Cortison das Risiko für eine schwere Coronavirusinfektion erhöht.

Wenn Sie COPD haben, dann sollten Sie das Spray auch nicht einfach absetzen!

Cortisonspray wird bei COPD nur in fortgeschrittenen Stadien und/oder bei häufigen Verschlechterungen verordnet. Das Absetzten kann dann zu einem Verschlechterung und Notfallsituationen bei einer Infektion führen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis !

Ihr Aeropraxteam

Rezepte

Während der Coronavirus- Pandemie gibt es eine Reihe von Erleichterungen für die Ausstellung von Rezepten. Hier die wichtigsten Regelungen erläutern wir hier:

Rufen sie für Rezeptwünsche nicht an!

Bitte rufen Sie für Rezeptwünsche nicht die Haupttelefonnummer der Praxis an!.

Ihren Rezeptwunsch sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter mit der Nummer :

478 498 – 11 (für Elberfeld) bzw.

430463-51 (für Barmen).

Die Anrufbeantworter werden ständig abgehört, Ihr Anliegen wird bearbeitet!

Hinsichtlich der Möglichkeiten des Rezeptversandes und der Abholung von Rezepten lesen Sie bitte die anderen Hinweise!:

Ich benötige ein Rezept, möchte aber nicht in die Praxis kommen

Unter folgenden Voraussetzungen reicht es aus, wenn Sie uns Ihren Rezeptwunsch übermitteln und sich das Rezept per Post von uns zusenden lassen:

  • Sie sind im aktuellen Quartal bereits bei uns in der Praxis gewesen.
  • Sie wünschen ein Rezept für die Behandlung einer von uns behandelten Erkrankung. Rezepte für die Behandlung anderer Erkrankungen stellen wir nicht aus.

Wir freuen uns , wenn Sie uns in diesen Fällen die Arbeit erleichtern und uns einen frankierten Rückumschlag mit Ihren Wünschen zusenden.

Muss ich mein Rezept bei Ihnen abholen?

Wenn wir ein Rezept erstellt haben, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Wir senden Ihnen das Rezept per Post zu, wenn Ihre Krankenkassekarte uns bereits im laufenden Quartal vorlag.
  • Sie senden uns einen frankierten Rückumschlag, mit dem wir das Rezept versenden (Danke für Ihre Unterstützung!)
  • Sie lassen das Rezept von jemand abholen, für den Sie eine Vollmacht bei uns hinterlegt haben.

Ich benötige ein Rezept, brauchen Sie meine Chipkarte?

Ja, wir können ein Rezept nur ausstellen, wenn Sie uns im laufenden Quartal ihre Krankenkassenkarte vorgelegt haben.

Bekomme ich ein Rezept bei Ihnen ohne Überweisung?

Aktuell stellen wir keine Rezepte ohne Überweisung aus.

Wie viele Medikamente können Sie mir verschreiben, damit ich in der Coronakrise Vorrat habe?

Wir können Ihnen weiterhin maximal den Bedarf für ein Quartal rezeptieren. Grössere Mengen sind nicht erlaubt und auch nicht notwendig.

Ich war noch nie in Ihrer Praxis, können Sie mir ein Rezept ausstellen?

Wenn Sie noch nie in unserer Praxis in Behandlung waren, stellen wir nicht einfach ein Rezept aus. Es ist dann erforderlich, dass sich eine/einer unserer Ärztinnen/Ärzte von der Indikation und Notwendigkeit überzeugt. Manchmal geht das am Telefon oder per Videosprechstunde, es kann aber auch sein, dass dazu eine Untersuchung in der Praxis notwendig ist. Nehmen Sie also Kontakt mit uns auf.

Arbeitsunfähigkeit,  Bescheinigungen und andere Verordnungen

Ich will ins Home office und brauche eine Bescheinigung für den Arbeitgeber

Grundsätzlich stellen wir Bescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber aus. Es müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit wir das können:

  • Sie müssen schon in unserer Praxis behandelt worden sein. Wen wir nicht kennen, dem können wir nichts bescheinigen.
  • In unseren Unterlagen über Ihre bisherigen Behandlungen muss ersichtlich sein, dass Sie eine Erkrankung haben, die eine Bescheinigung rechtfertigt.
  • Diese Bescheinigungen sind keine Leistung, die wir mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Sie erhalten also eine Rechnung, die Sie privat bezahlen müssen. Dem müssen Sie zustimmen.

Am schnellsten können wir auf Ihr Anliegen reagieren, wenn Sie uns eine Mail an elberfeld@aeroprax.de oder barmen@aeroprax.de senden und und kurz schildern wofür Sie eine Bescheinigung brauchen.

Ich bin akut erkrankt, können Sie mich krank schreiben, ohne dass ich kommen muss?

Zunächst befristet bis zum 4.5.2020 dürfen wir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auch dann ausstellen, wenn Sie nicht in der Praxis waren, wir aber nach einem Telefonat mit Ihnen von einer Arbeitsunfähigkeit ausgehen können. Diese kann dann längstens für 7 Tage ausgestellt werden. Ob diese Regelung auch nach dem 4.5.2020 Bestand hat, ist offen und wird dann neu entschieden.

Wenn Sie  eine Bescheinigung benötigen und dazu eine Untersuchung in der Praxis erforderlich ist, kommen Sie bitte nicht einfach ohne Ankündigung zu uns!!

  • Kontaktieren Sie uns (Telefon/Mail)
  • Wir klären, ob Ihre Symptome auf eine Coronavirusinfektion hinweisen könnten
  • Danach teilen wir Ihnen mit wann und mit welchen Vorkehrungen Sie in die Praxis kommen können.

Mein Hausarzt hat mich krank geschrieben, können Sie das verlängern?

Wenn Sei bereits arbeitsunfähig sind, dann macht es natürlich Sinn, dass Sie zunächst den Arzt/die Ärztin kontaktieren, die das ausgestellt haben. Die wissen ja bereits, worum es geht, und können das einfacher entscheiden.

Wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist (z.B. Urlaub der Praxis oder weil die vorbehandelte Praxis eine Untersuchung hier für erforderlich hält), dann ist es erforderlich, dass wir eine Untersuchung durchführen. Es muss zumindest ein Kontakt mit einem Arzt/einer Ärztin unserer Praxis erfolgen, sonst kann keine Bescheinigung ausgestellt werden.

Ich will nicht arbeiten gehen, weil ich ein Risikopatient bin

In dieser Situation ist zunächst Ihr Arbeitgeber und ggf auch der zuständige Betriebsarzt/Arbeitsmediziner Ihr Ansprechpartner.

  • Treten Sie in ein Gespräch und klären Sie, welche Möglichkeiten/Angebote es gibt, nicht gefährdende Tätigkeiten auszuüben.
  • Wir können lediglich bescheinigen, dass Sie vorerkrankt sind und ein erhöhtes Risiko haben (das Vorgehen dafür ist auch weiter oben erläutert).
  • Eine AU (Krankmeldung) können wir nur ausstellen, wenn Sie Beschwerden haben, die verhindern, dass Sie arbeitsfähig sind.

Ich lebe mit einem Risikopatienten zusammen, können Sie mich krank schreiben?

Eine Krankmeldung (AU) kann nur ausgestellt werden für jemanden, der krank ist. Nur weil Sie mit jemand zusammenleben, der krank ist und oder krank werden könnte, wenn Sie ihn anstecken, können wir KEINE Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Ich muss in Ihre Praxis zur Untersuchung, benötige aber einen Krankentransport

Wenn Sie in diesem Quartal noch nicht bei uns waren (wir also keine Chipkarte von Ihnen haben), dann können wir aktuell trotzdem eine Transportbescheinigung ausstellen, bevor Sie zu uns kommen. Melden Sie sich also bei uns. Sie müssen die Fahrt in die Praxis aktuell auch nicht vorher bei Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.

Ich brauche eine Überweisung oder eine Verordnung für Physiotherapie

Beides kann ohne Einlesen der Chipkarte ausgestellt werden, wenn Sie in einem der letzten beiden Quartale bei uns in der Praxis waren. Die Überweisung bzw. Verordnung kann per Post versandt werden, Sie müssen nicht in die Praxis kommen.

Informationen zur Coronavirusinfektion in Wuppertal:

  1. Umfassende Informationen zu allen Fragen rund um den Corona Virus gibt es auf den Internetseiten des Robert Koch-Institutes und des Bundesgesundheitsministeriums
  2. Informationen der Stadt Wuppertal (täglich aktualisierte Pressemeldungen)

Weitere Fragen

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist für weitere Fragen zu erreichen Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern:

Hotlines zum Coronavirus

0800 / 011 77 22 (UPD)
115 (Behördennummer)
030 / 346 465 100 (BMG)
0211 / 9119-1001(MAGS)

Notdienstnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Tel. 116 117

Hotline der Stadt für Fragen zum Coronavirus (bezogen auf Wuppertal)

0202 / 563 2000